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Die Steuerplanung ist bei jeder Nachfolgeregelung ein zentrales Thema. Im Folgenden werden die wesentlichen steuerlichen Aspekte beleuchtet.

Periodische Steuern

Während bei Personengesellschaften die Einkünfte und das Kapital des Geschäftsvermögens anteilsmässig bei den Inhabern besteuert werden, findet bei den Kapitalgesellschaften eine wirtschaftliche Doppelbelastung statt. Zuerst werden Gewinn und Kapital von der Gesellschaft versteuert. Wird der Gewinn ausgeschüttet, müssen die Eigentümer diesen zusammen mit dem jährlichen Nettolohn und dem übrigen Einkommen nochmals versteuern. Zudem wird auch die anteilsmässige Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zusammen mit dem übrigen Vermögen besteuert. Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II diese Doppelbelastung reduziert. Beim Bund und in vielen Kantonen werden Gewinnausschüttungen ab dem Steuerjahr 2009 nur noch zur Hälfte besteuert.

Liquidationsgewinne

Wird eine Personengesellschaft veräussert oder liquidiert, kann ein Liquidationsgewinn entstehen. Dies ist der Fall, wenn bei der Veräusserung oder bei der Liquidation eines Geschäfts oder eines Anteils davon der Erlös den Buchwert übersteigt. Durch diesen Vorgang gelangen stille Reserven zur Besteuerung. Seit Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II gilt für die Besteuerung der letzten zwei Geschäftsjahre eine Sonderregelung. Neu werden die stillen Reserven bei der Realisierung in den letzten zwei Geschäftsjahren getrennt vom übrigen Einkommen zum Vorsorgetarif besteuert.

Wird eine Kapitalgesellschaft liquidiert, kann ein steuerpflichtiger Liquidationsgewinn entstehen. Wenn dieser an den Eigentümer ausgeschüttet wird, muss er den Ertrag als Einkommen versteuern. Handelt es sich bei der Auszahlung um die Rückzahlung der Kapitaleinlage, erfolgt diese steuerfrei. Anders verhält es sich, wenn ein Aktionär (bzw. Stammanteilhalter) seine Beteiligung verkauft. Ein dabei erzielter Kapitalgewinn ist in der Regel steuerfrei. Die latente Steuerschuld auf den stillen Reserven bleibt jedoch bestehen.

Umwandlung Gesellschaftsform

Im Rahmen der Nachfolgeplanung kann die Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft in Betracht gezogen werden. Dabei gilt es die folgenden Bedingungen zu berücksichtigen:

Falls eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt ist, werden die übertragenen stillen Reserven nachträglich besteuert. Ansonsten kann die Besteuerung bis zur Realisierung der stillen Reserven aufgeschoben werden.