In der » Schweiz gibt es derzeit rund 2'600 unabhängige Vermögensverwalter. Rund ein Drittel von ihnen oder über 850 unternehmerische Einheiten werden in den nächsten fünf bis zehn Jahren die eigene Nachfolge regeln müssen. Weil sich die Branche der unabhängigen Vermögensverwalter sehr heterogen zusammensetzt, ist eine einheitliche Verstärkung der Mindestanforderungen problematisch. Die politischen Entwicklungen der letzten Jahre lassen darauf schliessen, dass es in naher Zukunft nicht zu einer existenziellen Verschärfung der regulatorischen Vorschriften für sämtliche unabhängigen Vermögensverwalter kommen wird.
Das Geschäft der unabhängigen Vermögensverwalter ist sehr personenbezogen. Ihre Kunden erwarten hauptsächlich einen persönlichen und individuellen Service. Durch das jahrelang aufgebaute Vertrauens-verhältnis können unabhängige Vermögensverwalter davon ausgehen, dass sie auch in Zukunft das Vermögen ihrer Kunden verwalten werden. Die dadurch nachhaltigen Erträge können oft nur durch äussere Einflüsse, wie jahrelange Börsenkrisen oder stark steigende regulatorische Anforderungen, gefährdet werden. Denn derzeit können mit der Vermögensverwaltung sehr hohe Erträge erwirtschaftet werden, zumal die jährlichen Kosten verhältnismässig tief ausfallen.
Vermögensverwaltung ist eine Vertrauenssache, das Erzielen einer Überperformance ist insbesondere bei kleinen unabhängigen Vermögensverwaltungen meist weniger wichtig. Deshalb geht es bei der Nachfolgeregelung von unabhängigen Vermögensverwaltern um die Übergabe des Kundenvertrauens auf den Nachfolger. Gelingt es einem Nachfolger nicht, das Vertrauen der Kunden zu gewinnen, kündigen diese die Beziehung, wodurch der Ertragswert eines unabhängigen Vermögensverwalters vermindert wird. Das Vertrauen der Kunden kann nicht gekauft werden, der Nachfolger muss es sich erarbeiten. Dies deutet darauf hin, dass es eine langfristige Übergabe an den Nachfolger braucht. Ansonsten drohen dem Nachfolger » Kundenverluste, welche die zukünftigen Erträge stark gefährden können.


