Finanzen


Im Rahmen der Nachfolgeplanung kann ein unabhängiger Vermögensverwalter mit präventiven Massnahmen seine Gesellschaft fit für die Nachfolge machen. Eine aus finanzieller Sicht präventive Massnahme ist die Überführung von nichtbetriebsnotwendigem Kapital vom Geschäfts- ins Privatvermögen. Ist in der Gesellschaft aufgrund nicht ausgeschütteter Gewinne zu viel finanzielle Substanz vorhanden, erhöht dies den Wert der Unternehmung und demzufolge auch die finanzielle Hürde für den Nachfolger. Dadurch wird der Nachfolger stärker auf eine finanzielle Unterstützung des Seniors angewiesen sein. Weiter ist ein gesundes Verhältnis zwischen Privat- und Geschäftsvermögen auch aus erbrechtlicher Sicht empfehlenswert.

Will ein Senior durch den Verkauf seiner Asset under Management einen möglichst hohen Preis erzielen, sollte er beachten, dass er dadurch die Zukunft seiner Gesellschaft stark gefährden kann, insbesondere wenn der Nachfolger für den Unternehmenskauf auf Fremdkapital angewiesen ist und die Rückzahlung dieser Schuld mit den zukünftigen Erträgen finanziert werden muss. Falls die Ertragslage aufgrund unsicherer Börsenzeiten oder steigender Kosten schlechter wird, kann die Amortisation des Fremdkapitals und damit auch die Unternehmung stark gefährdet sein. Gerade deswegen ist das Aufstellen einer Planerfolgsrechnung für den Nachfolger unumgänglich, wenn er die Übernahme seriös angehen will.

Sowohl der Senior als auch der Nachfolger sind aus finanziellen Überlegungen an einer optimalen Nachfolgeregelung interessiert. Diese nimmt jedoch entsprechend Zeit in Anspruch, weil sich der Nachfolger das Kundenvertrauen erarbeiten muss. Für den abtretenden Vermögensverwalter bedeutet dies zwar Mehraufwand, aber auch einen insgesamt höheren Erlös aus seiner Nachfolgeregelung. Denn erkennt ein Nachfolger, dass seine zukünftigen Erträge nachhaltig gesichert sind, wird er bereit sein, einen höheren Übernahmepreis zu bezahlen.

Damit die finanziellen Einkünfte im Pensionsalter optimal aufeinander abgestimmt sind, sollte sich ein unabhängiger Vermögensverwalter bereits frühzeitig mit der Alterseinkommensplanung befassen. So kann es für ihn sinnvoll sein, den Erlös aus der Nachfolgeregelung in Form einer lebenslänglichen Rente zu beziehen.


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