Für unabhängige Vermögensverwalter, die ihre Nachfolgeregelung innerhalb kürzester Zeit lösen wollen bzw. müssen, stellt die Rückführung des Kundenstamms an die Depotbank eine mögliche Lösung dar. Je nach Verhandlungsgeschick wird der Vermögensverwalter einen gewissen Prozentsatz der an die Bank zugeführten Assets under Management als Entschädigung erhalten. Diese fällt im Vergleich zu anderen Nachfolgemodellen eher gering aus. Dazu kommt, dass die Verhandlung mit mehreren Banken zu erfolgen hat, denn nur eine geringe Anzahl unabhängiger Vermögensverwalter unterhält lediglich eine Depotbankbeziehung.
Eine Absprache der Kundenübergabe und eine Unterstützung durch die Depotbank erfolgt bei diesem Nachfolgemodell oft nicht. Wie die Kundschaft reagiert, wenn der unabhängige Vermögensverwalter seine Dienste beendet, hängt wesentlich von ihrer Grundeinstellung ab. Viele Kunden schätzen an der Betreuung durch einen unabhängigen Vermögensverwalter dessen Unabhängigkeit von Bankinstituten. Werden sie neu durch ihre Depotbank betreut, steht dies im Widerspruch zum bisherigen Beratungsmodell. Dass der Kundenbetreuer bei den Banken erfahrungsgemäss sehr oft wechseln kann, ist ein weiterer Problembereich. Es besteht deshalb die Gefahr, dass sich die Kunden einen neuen unabhängigen Vermögensverwalter suchen. Dies hätte zur Folge, dass die Entschädigung für den abtretenden Vermögensverwalter entsprechend tiefer ausfällt.


