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Der unabhängige Vermögensverwalter gibt seine Gesellschaft innerhalb der Familie weiter. Damit diese Lösung durchführbar ist, muss nicht nur ein Nachkomme vorhanden sein, sondern der Nachkomme muss auch bereit und für diese Aufgabe geeignet sein.

Bei der familieninternen Nachfolge steht oft genügend Zeit für die Nachfolgeplanung und deren Umsetzung zur Verfügung. Aufgrund der familiären Zusammengehörigkeit ist normalerweise bei beiden Parteien eine höhere Kompromissbereitschaft vorhanden. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, dass die Kundschaft erfolgreich an den Nachfolger übertragen werden kann. Die Stabsübergabe an einen Nachkommen des unabhängigen Vermögensverwalters weist darauf hin, dass der Nachfolger die Gesellschaft ähnlich weiterführen wird, wie es der abtretende Senior gemacht hat. Dies wird vor allem langjährige Kunden von der Nachhaltigkeit dieses Nachfolgemodells überzeugen.

Bei einer familieninternen Nachfolgeregelung sind die Kunden durchschnittlich ca. 30 Jahre älter als der Nachfolger. Für den Nachfolger könnte dies insofern eine Hürde darstellen, weil gerade für die Gewinnung und Aufrechterhaltung des zwischenmenschlichen Vertrauens Gespräche auf der „gleichen Augenhöhe“ äusserst wichtig sind.

Das grösste Problem bei diesem Nachfolgemodell ist oft das Loslassen des Seniors.