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Derzeit ist fast jeder zehnte Haupteigentümer von unabhängigen Vermögensverwaltungen älter als 65 Jahre. Arbeiten unabhängige Vermögensverwalter über das ordentliche AHV-Alter hinaus weiter, ohne Absicht die eigene Nachfolge zu regeln, ist ihr Verhalten oft darauf zurückzuführen, dass sie ihre eigene Nachfolge gar nicht regeln wollen. Solche unabhängigen Vermögensverwalter fühlen sich bestätigt, wenn sie nur die finanziellen Aspekte anschauen. Denn ein möglicher Verkaufspreis kann durch die Weiterführung der Gesellschaft während
2 - 4 weiteren Jahren selber erwirtschaftet werden. Im Todesfall wird jedoch fast der ganze Unternehmenswert vernichtet, denn ein möglicher Verkaufserlös kann dann meist nicht mehr realisiert werden und fällt dahin.

Bei der Verbringung des Lebensabends wird der unabhängige Vermögensverwalter vermehrt auch Zeit für sich persönlich und für andere Tätigkeiten in Anspruch nehmen. Dies führt dazu, dass er weniger Zeit für die Kundenbetreuung und zur Verfolgung der Finanzmärkte aufbringen kann. Die zunehmende Komplexität der Finanzprodukte und -märkte kommt erschwerend dazu. Beim plötzlichen Wegfall des Vermögensverwalters sind die Kunden sich selbst überlassen, denn sie werden bzw. wurden nicht auf einen Wechsel vorbereitet. Diese Gründe führen meist dazu, dass sich viele Kunden bereits frühzeitig eine andere Vertrauensperson suchen und dem bisherigen Vermögensverwalter den Rücken kehren.